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   VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12   

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https://dejure.org/2013,25284
VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12 (https://dejure.org/2013,25284)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13.09.2013 - 5 A 4988/12 (https://dejure.org/2013,25284)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 13. September 2013 - 5 A 4988/12 (https://dejure.org/2013,25284)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2013 - 2 ME 451/12

    Pflicht der Schule nach § 55 Abs. 2 NSchG zum Führen eines Dialogs mit den

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. Januar 2013 zurückgewiesen (- 2 ME 451/12 -, DVBl 2013, 263 = NordÖR 2013, 220 = NdsVBl 2013, 170).

    Bei dem Kind N. entsprach das Arbeits- und Sozialverhalten mit der Bewertung "C" den Erwartungen (vgl. bereits die Beschlüsse der Kammer vom 11. Februar 2013 - 5 B 760/13 - und vom 5. Dezember 2012 - 5 B 4989/12 -, jeweils bestätigt durch Beschlüsse des Nds. OVG vom 12. März 2013 - 2 ME 73/13 - bzw. vom 8. Januar 2013 - 2 ME 451/12 -).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. Januar 2013 - 2 ME 451/12 - hierzu ausgeführt:.

    (Nds. OVG, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 2 ME 451/12 -).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. Januar 2013 - 2 ME 451/12 - hierzu ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99
    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Ein Feststellungsinteresse kann zwar schließlich auch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) auch bejaht werden in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. zu dieser Fallgruppe BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2510, juris, Rz. 24 ff., sowie BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 -, BVerwG 1 B 36/99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6, juris, Rz. 9, jeweils m.w.N.).

    Zu dieser Fallgruppe gehört beispielsweise die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 - 1 B 36.99 -, juris).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss, schließt dabei jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art ein (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 271).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Ein Feststellungsinteresse kann zwar schließlich auch unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) auch bejaht werden in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. zu dieser Fallgruppe BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2510, juris, Rz. 24 ff., sowie BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 -, BVerwG 1 B 36/99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6, juris, Rz. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Zu dieser Fallgruppe gehört beispielsweise die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 446/98 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 30. April 1999 - 1 B 36.99 -, juris).
  • VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 755/13
    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in dem Verfahren 5 A 755/13 sowie des vorgelegten Verwaltungsvorgangs der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Den Klägern wird die Möglichkeit belassen, die Erziehung ihres Kindes "nach ihren Vorstellungen frei zu gestalten" (BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 1968 - 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66 -, BVerfGE 24, 143).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Dazu gehört auch ein Anspruch auf Information über Vorgänge im Bereich der Schule, deren Verschweigen die ihnen obliegende individuelle Erziehung des Kindes beeinträchtigen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 1977 - 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 -, BVerfGE 47, 46 (74); OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 1963 - 2 A 6/63 -, DÖV 1963, 553, zum Anspruch auf Herausgabe von Informationen zu den schriftlichen Reifeprüfungsarbeiten nach dem Nichtbestehen).
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39.98 - juris, m.w.N) haben sich dann rechtliche Beziehungen zwischen den Beteiligten zu einem hinreichend konkreten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.
  • BVerfG, 04.03.2013 - 1 BvR 428/13

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 4988/12
    Die unter anderem gegen diese Entscheidung gerichtete und in Verbindung mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2013 - 1 BvR 428/13 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1963 - 2 A 6/63
  • VG Oldenburg, 11.12.2013 - 5 B 6743/13

    Ausschluss vom Elternsprechtag; Elternsprechtag

    Zur Begründung nimmt das Gericht zunächst Bezug auf die den Antragsteller betreffenden rechtskräftigen Urteile vom 13. September 2013 (- 5 A 4988/12 - und - 5 A 755/13 -), in denen das Gericht unter Hinweis auf mehrere im selben Rechtsverhältnis getroffene und jeweils vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigte Entscheidungen in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Umfang und Grenzen der in § 55 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) geregelten Dialog- (Absatz 2) bzw. Informationspflichten (Absatz 3) umfassend dargelegt hat.

    YouTube-Video vom 4. September 2013 mit im Wesentlichen gleichen Inhalt wie die Internet-Veröffentlichung vom 3. August 2013 (www.youtube.com/ watch... ab 1, 25 min und 1, 36 min, zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2013, Ausdruck ab Bl. 428 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 4988/12).

    YouTube-Video vom 4. September 2013 mit im Wesentlichen gleichen Inhalt wie die Internet-Veröffentlichung vom 3. August 2013 (www.youtube.com/ watch?..., zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2013, Ausdruck ab Bl. 428 der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 4988/12);.

  • VG Oldenburg, 13.09.2013 - 5 A 755/13

    Auskunftsanspruch; Bewertung; Dialog; Erziehungsberechtigte; Informationspflicht

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und im Verfahren 5 A 4988/12 sowie den im dortigen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgang der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

    Auf die - im Parallelverfahren 5 A 4988/12 schriftsätzlich - geltend gemachten Grundrechtseingriffe betreffend das Kind R. kommt es bereits nicht an, da für die Annahme eines Feststellungsinteresses der Kläger Grundrechtsbeeinträchtigungen Dritter nicht maßgeblich sind.

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